Auch in unserem Verein gilt ab sofort die 2G(+) - Regel!
- 2G+ unter freiem Himmel, 2G in geschlossenen Räumen (Reithalle) -
Maskenpflicht außer beim Sporttreiben!
Ausnahmen der 2G-Regelung
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen (mit Nachweis und Test)
Regelungen für Trainer und Übungsleiter
- Personen, die den Übungsbetrieb leiten oder Beschäftigte, die angestellt sind, fallen unter die 3G-Regel, ebenso externe TrainerInnen
Mögliche Testverfahren
- PCR-Test max. 48 h
- Schnelltest max .24 h
- Selbsttest unter Aufsicht max. 24 h
Kontrolle der Nachweise
- Nachweis kann zu jeder Zeit von Befugten eingefordert werden
- Zum Teil durch stichprobenartige Zugangskontrollen (am Stall / an der Reithalle)
Weiterführende Hinweise: KLICK!
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